Schulkonzept zum „Gewaltfrei Lernen- Projekt“
1. Unser Ziel: Ein tolerantes und friedliches Miteinander in unserer Schule
In der Schule leben und arbeiten viele verschiedene Kinder, Lehrer, OGATA-Mitarbeiter, Schulsozialarbeiter usw. im Schulalltag zusammen. Dieses Miteinander nicht nur gewaltfrei zu regeln, sondern es zu nutzen, um zu sozial verantwortungsbewusstem Denken und Handeln zu erziehen, gehört zum grundlegenden Erziehungsauftrag unserer Schule. Dieser Aufgabe kommt umso größere Bedeutung zu, da der immer schnellere Wandel in Umwelt und Gesellschaft viele Familien (und natürlich auch Lehrer und Erzieher) verunsichert. Viele Einflüsse (wie z. B. Medien, Werbung) und unterschiedliche Erfahrungen, Erwartungen und Werthaltungen beeinflussen das Erziehungsverhalten bzw. stellen es in Frage. In der Schule bedeutet dies konkret, dass die Kinder lernen sollen, mit allen Mitschülern zurechtzukommen, und nicht jedes Wort/jedes Verhalten des anderen gleich als Angriff zu sehen und entsprechend darauf zu reagieren. Sie sollen lernen, kleinere Konflikte selbständig und vor allem gewaltfrei zu lösen. Das bedeutet auch, dass die Kinder lernen sollen, ihre Gefühle wahrzunehmen und diese in Worte fassen. Sie müssen weiterhin für die Gefühle anderer sensibilisiert werden.
Um den Kindern diese Kompetenzen näher zu bringen und sie handlungsfähig zu machen, nehmen wir als Schule an dem Projekt „Gewaltfrei Lernen“ (GfL) teil.
2. Was genau ist Gewaltfrei Lernen
Gewaltfrei Lernen ist eine bewegungsreiche Schulung der Kooperationsfähigkeit und des Konfliktverhaltens. Beim Gewaltfreien Lernen beteiligen sich die Schüler nach sportlichen Bewegungsspielen und ganzkörperlichen Reaktionsübungen optimalerweise positiv gestimmt an Gesprächsrunden und Rollenspielen. Dies sind Kommunikationsübungen, welche Kinder wortstark machen und helfen, das Gelernte im Alltag anzuwenden. Sie entwickeln dabei ein Sprach- und Handlungsrepertoire, mit dem es ihnen leichter gelingt, ihre häufigsten Konflikte deeskalierend und fair zu lösen.
3. Wie wird Gewaltfrei Lernen an der Aggertalschule umgesetzt?
Einmal pro Woche gibt es in jeder Klasse eine Einheit zu Gewaltfrei Lernen. Welche Einheit in welcher Klasse durchgeführt wird entscheidet die Klassenlehrerin unter Berücksichtigung der aktuellen Klassensituation. Erläuterung der wichtigsten Bausteine:
3.1 Stopp-Regel in drei Schritten bei kleinem Ärger
1. Sage, was du nicht willst, was der andere nicht mehr tun soll: „Stopp, hör auf … (mich zu beleidigen, mich zu schubsen etc.)! Ich möchte das nicht!“ 2. „Stopp, hör auf damit, sonst sage ich es der Lehrkraft!“ 3. „Stopp! Jetzt reicht es mir! Ich habe es dir schon zweimal gesagt, jetzt hole ich die Lehrkraft!“ Begleitend dazu gehen die Kinder einen Schritt zurück und zeigen dabei ihre Stopp-Hand, um auch eine räumliche Grenze zu setzen. Ab hier übernimmt eine Lehrkraft die Streitschlichtung (=> ggfs. Kinder trennen, Hilfe beim Lösung finden, Wiedergutmachung). In jeder Klasse hängt eine Visualisierung der Stoppregel in drei Schritten.
3.2 Konsequenzen bei großem Ärger
Großer Ärger liegt vor, wenn jemand schlägt, tritt, wiederholt erniedrigt, verletzend kämpft oder absichtlich Dinge zerstört/verunreinigt. In solch einem Fall sollen die Kinder sich sofort Hilfe holen. Erste Maßnahme ist die Trennung und anschließende Befragung der beteiligten Schüler („Was war los? Was hast du selbst gemacht?“). Bei klarem Erkennen von Gewalt ist für das entsprechende Kind/die entsprechenden Kinder die Pausen- bzw. Spielzeit beendet. Das Kind/Die Kinder bleiben bei der Aufsicht (Schattenpause). Auch die nächste Pause an diesem oder am nächsten Tag verläuft als direkte Konsequenz für das betroffene Kind/die betroffenen Kinder in dieser Weise. Zweite Maßnahme ist die Notiz des Vorfalls. Die beteiligte Lehrkraft trägt das Datum, die Namen der beteiligten Kinder und Stichworte zum Geschehen ins „Rote Buch“ ein. Außerdem informiert sie die Klassenlehrerin über den Vorfall. Bei allerspätestens drei Einträgen werden die Eltern zum Gespräch in die Schule gebeten und parallel erfolgt ein Eintrag auf einer extra Seite ins Rote Buch. Falls weitere Verstöße folgen sollten, erfolgt eine Ordnungsmaßnahme nach § 53 des Schulgesetzes NRW, z. B.
- der schriftliche Verweis,
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
- die Androhung der Entlassung von der Schule,
- die Entlassung von der Schule …
Dritte Maßnahme ist die Streitschlichtung. Die Klassenlehrerin kümmert sich um die Klärung des Geschehens oder beauftragt eine weitere Person mit der Streitschlichtung und anschließenden Wiedergutmachung. Dazu wird während des Streitschlichtungsgesprächs ein Gesprächsbogen gemeinsam mit den Kindern ausgefüllt, auf dem auch die Wiedergutmachung in schriftlicher Form fixiert wird. Um sicher zu stellen, dass auch die Eltern informiert sind und den Vorfall zu Hause mit ihrem Kind besprechen können, sollen die Eltern diesen Bogen unterschreiben und ihrem Kind am nächsten Tag wieder mit in die Schule geben.
3.3 Weitere Bausteine
- Umgang mit Beleidigungen (Elefantenhaut, Stoppregel in drei Schritten, abstreifen)
- Körpersprache (Haltung, Gestik, Mimik)
- Möglichkeiten des Helfens (Hilfe holen, dem Kind aufhelfen)
- Partnerwechsel
- Konflikte vorbeugen (Selbstbehauptung, Kooperationsspiele, Rollenspiele)
- Wiedergutmachung (Wiedergutmachungssonne hängt in jeder Klasse aus)
Das GfL bezieht sich nicht nur auf den Schulvormittag, sondern wird ebenso in der Ogata angewendet. Die Ogata führt ein eigenes Rotes Buch.